Anwälte für Kaufvertragsrecht
Das Kaufvertragsrecht ist ein Spezialgebiet des Bürgerlichen Rechts und gleichzeitig grundsätzlicher Bestandteil des Vertragsrechts, wobei der Eigentumsübergang des Kaufgegenstands nach den Regeln des Sachenrechts erfolgt. Der Kaufvertrag als Verpflichtungsgeschäft ist ein schuldrechtlicher Vertrag. Die rechtlichen Folgen von Vertragsverletzungen sind im Kaufvertragsrecht geregelt. Man unterscheidet hier zwischen Rechts- und Sachmängelgewährleistung.
Wenn ein Dritter bezüglich des Kaufgegenstands Rechte gegen den Käufer geltend machen kann, liegt ein Rechtsmangel vor. Ist der Kaufgegenstand hingegen nicht mängelfrei, handelt es sich um einen Sachmangel.
Das spezielle Kaufvertragsrecht in Deutschland
Im Zusammenhang mit einem gewöhnlichen Barkauf kommen nach deutschem Recht drei verschiedene Vertragsarten zum Tragen, und zwar der schuldrechtliche Kaufvertrag, die Übereignung des Kaufgegenstands und die Übereignung des Geldes. Daher ist es möglich, dass zwar der Kauf unwirksam, die Übereignung hingegen wirksam ist, d.h. der Käufer kann zwar Eigentümer sein, es kann aber gleichzeitig ein Anspruch auf Rückübertragung der erworbenen Sache aufgrund eines fehlenden Kaufvertrages bestehen.
Der Kaufvertrag
In der Regel ist der Kaufvertrag formfrei und kann sowohl mündlich als auch schriftlich abgeschlossen werden. Eine besondere Form ist nur bei bestimmten Kaufverträgen vorgeschrieben. So verlangt zum Beispiel der Kauf einer Immobilie die notarielle Beurkundung des Vertrages.
Der Kaufvertrag als häufigstes Umsatzgeschäft besteht im Austausch von Sachen gegen Geld. Gegenstand des Kaufvertrages können bewegliche Sachen, Immobilien (unbewegliche Sachen) oder Tiere sein, aber auch Rechte, Forderungen, Patente oder Anteile an einer Sache.
Text erstellt und veröffentlicht von der Werbeagentur Büdingen am 23.11.2011
Eventuell gleichlautende Textpassagen sind rein zufällig und nicht gewollt.